Generalversammlung
Generalversammlung An der jährlich einberufenen Generalversammlung können unsere Aktionäre ihre Mitwirkungsrechte wahrnehmen. Die Traktandierung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Donnerstag, 22. April 2021, 10.00 MEZ
COVID-19-Schutzmassnahmen erlauben keine persönliche Teilnahme
Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie und in Übereinstimmung mit der COVID-19-Verordnung 3 des Bundesrates hat der Verwaltungsrat entschieden, die ordentliche Generalversammlung 2021 der Siegfried Holding AG erneut ohne physische Anwesenheit der Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen.
Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmrechte deshalb ausschliesslich über Herrn Rolf Freiermuth als unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Erteilung der Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter kann bis spätestens am Dienstag, 20. April 2021 (Eingang des Instruktionsformulars beim Stimmrechtsvertreter) mit dem der Einladung beiliegenden Instruktionsformular oder elektronisch über die Generalversammlungsplattform der Siegfried Holding AG (https://siegfried.shapp.ch) erfolgen. Die Login-Daten können Sie Ihren Einladungsunterlagen entnehmen.
1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht, die Konzernrechnung und die Jahresrechnung 2020 zu genehmigen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns und Nennwertrückzahlung aus Aktienkapital
B. Anträge des Verwaltungsrats
2.1. Verwendung des Bilanzgewinns
Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
2.2. Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung, Statutenänderung
(anstelle einer Dividende für das Geschäftsjahr 2020)
Der Verwaltungsrat beantragt:
a) Das ordentliche Aktienkapital der Gesellschaft durch Nennwertreduktion um CHF 3.00 pro Namenaktie von CHF 24.20 auf CHF 21.20 pro Aktie herabzusetzen und den Herabsetzungsbetrag von CHF 3.00 pro Aktie an die Aktionärinnen und Aktionäre auszubezahlen.
Als Ergebnis des Prüfungsberichts der PricewaterhouseCoopers AG als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen nach Art. 732 Abs. 2 OR wird festgestellt, dass die Forderungen der Gläubiger auch nach der vorgenannten Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind.
b) Bei Vollzug der Kapitalherabsetzung durch Nennwertrückzahlung die Statuten der Siegfried Holding AG wie folgt anzupassen (Änderungen kursiv):
Artikel 3 Abs. 1 der Statuten – Aktienkapital:
«Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 93’195’200 und ist eingeteilt in 4’396’000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 21.20. Das Aktienkapital ist voll einbezahlt.»
Artikel 3bis Abs. 1 Satz 1 der Statuten – Bedingtes Kapital:
«Das Aktienkapital der Gesellschaft gemäss Artikel 3 dieser Statuten kann sich durch Ausgabe von höchstens 119’000 vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 21.20 Nennwert um höchstens CHF 2’522’800 erhöhen durch Ausgabe von Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrats und/oder Mitarbeiter der Gesellschaft und/oder ihrer Konzerngesellschaften.»
Artikel 3ter Abs. 1 Satz 1 der Statuten – Genehmigtes Kapital (vorbehältlich der Zustimmung Generalversammlung zu Traktandum 4):
«Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital gemäss Artikel 3 dieser Statuten jederzeit bis zum 22. April 2023 durch Ausgabe von höchstens 440’000 vollständig zu liberierenden Namenaktien von je CHF 21.20 Nennwert um höchstens CHF 9’328’000 zu erhöhen.»
c) Den Verwaltungsrat zu beauftragen, die Beschlüsse der Generalversammlung auszuführen.
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
4. Genehmigtes Kapital
B. Antrag des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, durch eine Anpassung von Artikel 3ter der Statuten genehmigtes Kapital im Umfang von 440 000 Namenaktien und einer Laufzeit von zwei Jahren zu schaffen:
Artikel 3ter – Genehmigtes Kapital
Im Übrigen bleiben die Modalitäten des genehmigten Kapitals unverändert.
Artikel 3ter Abs. 2 – Abs. 4 der Statuten lautet:
5. Genehmigung der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
5.1. Vergütung des Verwaltungsrats
B. Antrag des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt Genehmigung der Gesamtvergütung des Verwaltungsrats für die Amtsdauer 2021/2022 in der Höhe von maximal CHF 1 875 000.
5.2. Vergütung der Geschäftsleitung
B. Antrag des Verwaltungsrats
5.2.1. Der Verwaltungsrat beantragt Genehmigung der fixen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung in bar für das Geschäftsjahr 2022 im Gesamtbetrag von maximal CHF 3 500 000.
5.2.2. Der Verwaltungsrat beantragt Genehmigung der kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung in bar für das Geschäftsjahr 2020 im Gesamtbetrag von CHF 482 591.
5.2.3. Der Verwaltungsrat beantragt Genehmigung der langfristigen erfolgsabhängigen Vergütung der Mitglieder der Geschäftsleitung für das laufende Geschäftsjahr 2021 in Form von Anwartschaften auf Aktien der Siegfried Holding AG im Gesamtbetrag von maximal CHF 8 020 000.
6. Wahlen Verwaltungsrat
6.1. Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt, Frau Ulla Schmidt und Frau Isabelle Welton sowie die Herren Colin Bond, Prof. Dr. Wolfram Carius, Dr. Andreas Casutt, Reto A. Garzetti und Dr. Martin Schmid für eine Amtsdauer von einem Jahr in den Verwaltungsrat der Gesellschaft wiederzuwählen. Die Wahlen finden einzeln statt.
6.2. Wiederwahl des Verwaltungsratspräsidenten
Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Dr. Andreas Casutt als Präsidenten des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer von einem Jahr wiederzuwählen (vorbehältlich dessen Wiederwahl in den Verwaltungsrat gemäss Traktandum 6.1).
6.3. Wiederwahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Frau Isabelle Welton sowie der Herren Reto Garzetti und Dr. Martin Schmid (vorbehältlich deren Wiederwahl in den Verwaltungsrat gemäss Traktandum 6.1) in den Vergütungsausschuss der Gesellschaft für eine Amtsdauer von einem Jahr. Die Wahlen finden einzeln statt.
7. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Herrn Rolf Freiermuth, Rechtsanwalt, Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz 7a, 4800 Zofingen, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter, unter gleichzeitiger Wahl des Ersatzstimmrechtsvertreters Herrn lic. iur. Stefan Pfister, Rechtsanwalt, Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz 7a, 4800 Zofingen, für eine Amtsdauer von einem Jahr.
8. Wahl der Revisionsstelle
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von PricewaterhouseCoopers AG, Basel, als Revisionsstelle für eine Amtsdauer von einem Jahr.
Siegfried Holding AG
Der Präsident des Verwaltungsrats
Dr. Andreas Casutt
Übertragung im Internet
Die Generalversammlung wird am Donnerstag, 22. April 2021 ab 10:00 Uhr live im Internet übertragen. Link
Möglichkeit zur Einreichung von Wortmeldungen und Fragen
Im Vorfeld der Generalversammlung steht im Aktienbuch registrierten Aktionärinnen und Aktionären überdies die Möglichkeit offen, Wortmeldungen und Fragen an den Verwaltungsrat einzureichen. Bitte verwenden Sie hierfür bis spätestens am Dienstag, 20. April 2021, die Generalversammlungsplattform der Siegfried Holding AG (https://siegfried.shapp.ch). Die Login-Daten können Sie Ihren Einladungsunterlagen entnehmen. Der Verwaltungsrat wird im Rahmen der Generalversammlung zu den wichtigsten Fragen in aggregierter Form oder individuell Stellung nehmen.
Unterlagen
Eine Kurzfassung des Geschäftsberichts in Zeitungsform wurde den Aktionären zusammen mit der Einladung zugestellt. Den gesamten Geschäftsbericht (inkl. Vergütungsbericht) und die Revisionsberichte finden Sie hier: https://report.siegfried.ch
Stichtag und Verkauf von Aktien
Der Verwaltungsrat hat Freitag, 16. April 2021, als Stichtag für die Ermittlung der an der Generalversammlung stimmberechtigten Aktionärinnen und Aktionäre festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Meldungen betreffend Änderungen im Aktienbestand beim Aktienregister eingetroffen sein. Im Falle eines nachträglichen Verkaufs von Aktien verlieren bereits ausgestellte Instruktionsformulare an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin ihre Gültigkeit. Sie sind an Siegfried Holding AG, Aktienregister, c/o Nimbus AG, Ziegelbrückstrasse 82, 8866 Ziegelbrücke, zurückzusenden.
115. Generalversammlung 2018
Die 115. ordentliche Generalversammlung der Siegfried Holding AG fand am Freitag, 20. April 2018, statt.
Reportage über das robuste und organische Wachstum von Siegfried. mehr »